Landesjugendtag/rat
Wer entscheidet in der DLRG-Jugend Baden?
Für die verbandliche Arbeit, die Entscheidungsfindung und die Festlegung von Strategien gibt es einen Vorstand und verschiedene Kontrollgremien, in denen die Basisgliederungen an den Entscheidungen ihres Verbandes mitwirken können. Die Gremien und ihre Aufgaben sind in der Landesjugendordnung (LJO) sowie in der Geschäftsordnung (GO) festgeschrieben.
Landesjugendtag
Der Landesjugendtag ist das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Er findet in der Regel alle drei Jahre statt. Die Mitglieder des Landesjugendtages sind Delegierte aus den Bezirken.
Zusätzlich wählt die Mitglieder des Landesjugendvorstandes. Es werden grundsätzliche Themen diskutiert und die strategische Ausrichtung der Landesjugend für die kommenden drei Jahre festgelegt.
Landesjugendrat
Der Landesjugendrat ist zwischen den Landesjugendtagen das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Der Landesjugendrat trifft sich mindestens einmal pro Jahr. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendrates sind die Bezirksjugendleiter*innen und die Mitglieder des Landesjugendvorstandes.
Der Landesjugendrat trifft allgemeine Entscheidungen zur Arbeit des Landesjugendverbandes. Zum Beispiel verabschiedet er jährlich den Haushaltsplan und bestimmt damit die inhaltliche Arbeit.