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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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Anerkennung als method­isch-didakt­ischer Grundblock

Wer bei der Landes­jugend die komplette JuLeiCa-Ausbildung ODER den Führungs­kräfte­lehr­gang absolviert hat, muss in der Ausbildung beim Landes­verband Baden keinen method­isch-didakt­ischer Grund­block mehr belegen.

Unabhängig von den Lehrgängen, die bei der Landesjugend absolviert wurden, musste früher immer die komplette Ausbildung im Stamm­ver­band durchlaufen werden, um einen Abschluss zu erhalten. Mittlerweie wird der method­isch-didakt­ische Grundblock all jenen Teilnehmenden erlassen, die entweder die komplette JuLeiCa-Ausbildung oder den Führungs­kräfte­lehrgang bei der Jugend besucht haben.

Diese Regelung betrifft alle Ausbildungen, in denen ein method­isch-didakt­ischer Grundblock Teil des Ausbildungsrahmenplanes ist, wie z.B. Fachübungsleiter*innen, Ausbildungshelfer*innen, Trainer*in C, Lehrschein ... Nur im Bereich Medizin gilt diese Regelung leider nicht, da hier seitens der Berufsgenossenschaft andere Vorgaben greifen.

Alle, die einen Lehrgang bei der Landesjugend absolviert haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, aus der die Dauer der Bildungsveranstaltung sowie die wesentlichen Inhalte hervorgehen. Darüber hinausgehende Bestätigungen, insbesondere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (ATN), werden von der Landesjugend Baden nicht ausgestellt. Über die Anerkennung der so er­wor­benenen Bestätigungen entscheiden ggf. die jeweiligen Beauftragten für die Lizenzverlängerung.

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