Freistellung Online
Wofür gibts eine Freistellung?
Für die Tätigkeit als Betreuungsperson auf einer Jugendfreizeit oder einem Zeltlager, der Teilnahme an Lehrgängen oder Tagungen oder der Leitung eines Auslandsaustauschen stehen allen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (ab 16 Jahre) in der DLRG-Jugend jährlich bis zu 10 Tage unbezahlter Freistellung zu, Auszubildenden bis zu 5 Tagen. Früher hieß das übrigens "Sonderurlaub" - aber Urlaub ist es ja nicht wirklich ...!
Wer bekommt eine Freistellung?
Egal ob Du Schüler*in, Student*in, in Ausbildung oder berufstätig bist, Deine Vorgesetzten sind angehalten Dir diese Freistellung zu gewähren, wenn keine schulischen oder dienstlichen Gründe dagegensprechen.
Flyer mit Informationen zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Freistellungsgesetz für Baden-Württemberg
Freistellung beantragen
Für Deinen Antrag brauchen wir von Dir Informationen über die Veranstaltung, den Veranstalter, Deine Firma oder Schule und natürlich über Dich. Wir prüfen diese Angaben und schicken dann einen Brief an Deinen Arbeitgeber bzw. Deine Schule; diese müssen das Ganze dann genehmigen.
Dein Online-Antrag geht per Mail direkt an das Landesjugendsekretariat Baden.
Noch Fragen?
Wende Dich gerne per Mail an unsere Geschäftsstelle oder ruf an: (0721) 91100-10