Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (Seminare)
Der Zuschuss dient der finanziellen Unterstützung von Jugendgruppen zur Durchführung von Seminaren mit festem Teilnehmerkreis in speziellen Bereichen der Jugendbildung. Hierzu gehört die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung.
Voraussetzungen
- Dauer: 0,5-14 Tage
- Mindestens 5 Personen
- 6 bis 26 Jahre; Altersabweichungen von der Altersgrenze von bis zu 20 % der Teilnehmenden sind zulässig.
- Zuschuss wird auch für Leitungspersonen und Referent*innen gewährt.
- Tagessatz: 25 €
- Der volle Tagessatz wird bei mindestens fünfstündiger Dauer, der halbe Tagessatz bei mindestens zweieinhalbstündiger Dauer pro Tag gewährt.
- Seminare sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden.
- Eigenanteil des Veranstalters: mindestens 10% der Gesamtkosten
- Kein Antrag notwendig!
- Abrechnung: Formular V32 1-V +Seminarprogramm (Bericht über das tatsächlich durchgeführte Programm) durch die Jugendgruppe an Verbandszentrale) innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme. Die Teilnehmendenliste muss von der Jugendgruppe für Prüfungszwecke aufbewahrt werden.
Hinweis: Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern und themenorientierte Bildungsmaßnahmen können auch durch webbasierte Lehr- und Lernformate ergänzt werden. Zuschüsse für den zeitlichen Anteil webbasierter Lehr- und Lernformate können jedoch nur gewährt werden, wenn dieser Anteil ein Drittel des jeweiligen Bildungsangebots nicht übersteigt. Rein webbasierte Angebote werden nicht bezuschusst.
Beispiele
- Sportliche Jugendbildung
- Tanz
- Rhetorik
- Berufsfindung
- Zirkusworkshop
- Theater
- ...