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Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten

Zuschuss zur Teilnahme an einer Jugenderholungsmaßnahme für finanziell schwächer Gestellte

Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien soll ein Erholungsaufenthalt oder eine Jugendgruppenfahrt ermöglicht werden.

1. Schritt: Die Familie füllt den Antrag A22-1 auf oaseBW aus und gibt ihn unterschrieben beim Veranstalter der Maßnahme (also bei Euch) ab. Auf dieses Formular kann die Familie direkt ohne Anmeldung über den Button auf der Startseite zugreifen.

Hinweis: An dieser Stelle entscheidet der Veranstalter, ob die Familie tatsächlich förderwürdig ist und der Antrag in den Sammelantrag des Veranstalters einfließt. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu leisten. Dieser muss nicht finanzieller Natur sein, sondern kann auch materiell erfolgen, z.B. durch Bereitstellung von Zelt oder Schlafsack usw.

Als mögliches Kriterium empfehlen der Landesjugendring und die Baden-Württembergische Sportjugend zur Orientierung, dass als finanziell schwächer gestellt gilt, wer 60% oder weniger eines durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens (netto) nach den letzten veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes zur Verfügung hat (Definition für relative Armut). 

Diese Zahl kann ganz einfach mit dieser Excel-Datei (Download) berechnet werden. Dabei sind zwei Dinge zu beachten:

  1. Kinder ab 14 Jahren zählen wie Erwachsene.
  2. Die errechnete Zahl ist lediglich ein Anhaltspunkt. Die Entscheidung, wer als finanziell schwächer gestellt gilt, trifft der Veranstalter (also Ihr)!

2. Schritt: Der Veranstalter der Maßnahme füllt auf oaseBW den Verwendungsnachweis V22-1 aus und schickt diesen digital an die Verbandszentrale.

Voraussetzungen

  • Dauer: 4-21 Tage (An- und Abreisetag sind jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen)
  • Teilnehmende zwischen 6-26 Jahren
  • Mindestens 5 Personen
  • Tagessatz: 25 €
    Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass auch die Jugendgruppe einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der oder des Teilnehmenden erbringt. Der angemessene eigene Beitrag muss nicht finanzieller Art sein. Er muss sich aber direkt an den zu Fördernden richten. Er kann beispielsweise auch sein:
  • Kostenlose Ausleihe von Campingmaterial, Bekleidung, Sportgeräte etc.,
  • Sachspenden,
  • Reduzierung des Teilnahmebeitrags und Weitergabe an die Antragstellenden. Der Zuschuss kann auch in geringerer Höhe beantragt werden, wenn der Zuschuss die Höhe des Teilnahmebeitrags übersteigen würde.
  • Antrag: Formular A22-1 (Erziehungsberechtigte an Jugendgruppe)
  • Abrechnung V22-1 (Jugendgruppe an Verbandszentrale) innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme. Die Teilnahmeliste muss die Jugendgruppe für Prüfungszwecke aufbewahren!

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