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Aus dem „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vom Land Baden-Württemberg kann auch für 2023 nochmal zusätzlich formlos ein „Sonderzuschuss Corona“ in Höhe von 5 € je bewilligtem Tagessatz von 25 € beantragt werden.

Den Trägern soll der „Sonderzuschuss Corona“ jeweils
- zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten, coronabedingt angefallenen Mehrkosten,
- zur Absenkung der Eigenbeiträge von Teilnehmenden oder
- zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten Ausfall- und Stornokosten dienen.

Bitte sende uns eine E-Mail (LJS@baden-dlrg.de) und teile uns mit, für welchen der oben genannten Zwecke Ihr den Corona-Sonderzuschuss verwenden wollt.

 

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