Landesjugendplan - Lehrgänge
Maßnahme: Jugendgruppenleiterlehrgang
Zuschuss: max. 17,00 € (bisher:14,20 €) pro Tag und Teilnehmer
Hinweis: Aufgrund der Corona-Verordnungen sind bis zum 31.12.2020 auch webbasierte Lehrgänge förderfähig. Alle Infos dazu gibt es auf unserer Corona-Sonderseite.
Voraussetzungen
Der Zuschuss dient der finanziellen Unterstützung von Jugendgruppen bei der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern, Trainern, Ressortleitern also Personen, die eine Aufgabe in ihrer Gliederung übernommen haben und dafür ausgebildet werden. Bei Lehrgängen steht der Nutzen für Dritte im Vordergrund, nicht für den Lehrgangsteilnehmer selbst.
- mind. 25% Eigenanteil
- mind. 5 Std. Lehrgangsprogramm (1 Tag), mind. 2,5 Std. (1/2 Tag)
- Mindestalter der Teilnehmer: 14 Jahre
- Kein Höchstalter!
- Der Zuschuss wird auch für Referenten und Lehrgangsleiter gewährt.
Beispiele
- Jugendgruppenleiter-Ausbildungen und deren Einzelthemen wie
- Recht & Versicherung
- Rechte & Pflichten des Jugendgruppenleiters
- Moderation
- Entwicklungspsychologie
- Motivation
- Gruppenpädagogik
- und auch Lehrgänge wie beispielsweise Aufbau und Gestaltung einer Jugendgruppenstunde, Erste Hilfe für Jugendgruppenleiter, Kindergruppenarbeit, Fahrten & Lager,...
Formulare
kein Antrag erforderlich
- Verwendungsnachweis V6
- Lehrgangsprogramm
- Teilnehmerliste L2 Die Teilnehmerliste muss weiterhin geführt und von Euch für eventuelle Prüfungen aufbewahrt (aber nicht mehr eingereicht) werden.