Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme (Seminare)
Der Zuschuss dient der finanziellen Unterstützung von Jugendgruppen zur Durchführung von Seminaren in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend. Der ursächliche Zusammenhang für die Entstehung einer Sucht muss behandelt werden. Themen aller Suchtformen sind möglich.
Voraussetzungen
- Dauer: 0,5-14 Tage
- Mindestens 5 Personen
- 6 bis 26 Jahre; Altersabweichungen von der Altersgrenze von bis zu 20 % der Teilnehmenden sind zulässig.
- Zuschuss wird auch für Leitungspersonen und Referent*innen gewährt.
- Tagessatz: bis max. 20 €
- Der volle Tagessatz wir bei mindestens fünfstündiger Dauer, der halbe Tagessatz bei mindestens zweieinhalbstündiger Dauer pro Tag gewährt.
- Seminare sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden.
- Eigenanteil: mindestens 10% der Gesamtkosten
- Antrag: Formular A6.2 bis zum 01.12. des Vorjahres + vorläufiges Programm
- Abrechnung: Formular V6.2 +Seminarprogramm (Bericht über das tatsächlich durchgeführte Programm) durch die Jugendgruppe an Verbandszentrale) innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme. Die Teilnehmendenliste muss von der Jugendgruppe für Prüfungszwecke aufbewahrt werden.
Hinweis: Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern und themenorientierte Bildungsmaßnahmen können auch durch webbasierte Lehr- und Lernformate ergänzt werden. Zuschüsse für den zeitlichen Anteil webbasierter Lehr- und Lernformate können jedoch nur gewährt werden, wenn dieser Anteil ein Drittel des jeweiligen Bildungsangebots nicht übersteigt. Rein webbasierte Angebote werden nicht bezuschusst.