Landesjugendplan 2021
Aufgrund der Corona-Lage hat der Landtag die zum 1.1.2021 geplante Neufassung des Landesjugendplans bisher nicht verabschiedet. Die angekündigten Änderungen werden also noch eine Weile auf sich warten lassen, zumal jetzt im März auch noch die Landtagswahl ansteht.
Dennoch wurden für das laufende Jahr 2021 einige wichtige Änderungen beschlossen, die sich positiv auf die Finanzierung unserer Kinder- und Jugendarbeit auswirken. Hier in aller Kürze ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:
- Zeltmaterial:
- Für 2021 können noch (voraussichtlich zum letzten Mal in dieser Form!) Zuschüsse für die Anschaffung von Zelten und Zeltmaterial sowie für die Reparatur von Zelten beantragt werden. Der Zuschuss wurde auf 50% der Gesamtkosten festgesetzt.
- Die entsprechenden Anträge können dieses Jahr ausnahmsweise noch bis zum 31. März 2021 für Anschaffungen im laufenden Jahr gestellt werden (bisher: 1.12. des Vorjahres). Falls Ihr in diesem Bereich noch Anschaffungen plant, müsst Ihr also JETZT aktiv werden!
- Alle Infos und Formulare auf unserer Zuschuss-Seite Zelte.
- Jugenderholungsmaßnahmen/Freizeiten - Pädagogische Betreuer*innen:
- Für alle Arten von Freizeiten wurde der Betreuungsschlüssel von 11:1 auf 5:1 heruntergesetzt, um den pandemiebedingten Mehraufwand zu kompensieren. Das heißt, Ihr könnt nun pro fünf teilnehmenden Kindern und Jugendlichen eine Betreuungsperson abrechnen.
- Der Zuschuss pro Betreuungsperson und Tag wird auf 20 € erhöht (bisher: 17 €).
- Alle Infos und Formulare auf unserer Zuschuss-Seite Freizeiten.
- Lehrgänge und Seminare:
- Webbasierte Bildungsangebote:
- Auch in 2021 können Lehrgänge und Seminare aufgrund der Pandemieregeln webbasiert (online) durchgeführt werden.
- Gefördert werden bis zu 75% der Gesamtkosten pro Lehrgang bzw. Seminar.
- Alle Infos und Formulare auf unserer Zuschuss-Seite Webbasiert.
- Ausfall- und Stornokosten:
- Müssen Lehrgänge, Seminare oder Freizeiten aufgrund der Corona-Regelungen abgesagt werden, kann ein Zuschuss zu den Ausfall- bzw. Stornokosten beantragt werden.
- Der Zuschuss kann maximal so hoch sein, wie der zu erwartende Zuschuss bei Durchführung der Maßnahme gewesen wäre.
- Alle Infos und Formulare auf unserer Zuschuss-Seite Storno.
Die genauen Regelungen sind auf unseren Zuschuss-Seiten ausführlich beschrieben, dort findet Ihr auch die entsprechenden Formulare. Falls Ihr noch Fragen habt, schickt einfach eine Mail an LJS@baden-dlrg.de. Es ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht aussieht - im Gegenteil: Selten ist es so einfach, an Geld für Eure Jugendkasse zu kommen!