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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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Landesjugendplan: Wie bekomme ich Geld in meine Jugendkasse?

 

Was ist der Landesjugendplan?

Der Landesjugendplan ist ein finanzieller Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für verschiedene Veranstaltungen von Jugendgruppen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Jugendgruppe über eine eigenständige, selbst verwaltete Kasse verfügt!

Alle Vorgänge zum Landesjugendplan (Abrechnung und ggf. vorherige Beantragung) werden über das Online-Portal oaseBW erledigt.

Als Zugang zu oaseBW benötigst Du einen AuthCode. Diesen haben wir allen DLRG-Jugendgruppen in Baden-Württemberg per Mail zugeschickt. Falls Du keinen bekommen hast, schreibe bitte an Tina im Landesjugendsekretariat Baden unter LJS(ÄT)baden-dlrg.de.

 

Einige der wichtigsten Fördertöpfe

Für folgende Aktivitäten und Veranstaltungen Deiner Jugendgruppe gibt es Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg:

Durch Anklicken der nachfolgend aufgelisteten Fördertöpfe erhältst Du weitere Informationen.

 

Antragstellung

Für Lehrgänge, Seminare und pädagogische Betreuer*innen müssen keine Anträge gestellt werden.

⇒ Anträge auf Zuschüsse für die Teilnahme von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien bei Freizeiten (Jugenderholungsmaßnahmen) stellst Du bitte 6 Wochen vor Beginn der Freizeit.

► Alle Maßnahmen müssen innerhalb von vier Wochen nach Durchführung direkt abgerechnet werden (siehe Punkt "Abrechnung"). 

Alle Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen aus dem Landesjugendplan findest Du unter oaseBW. Über dieses Portal erfolgt auch die Antragstellung und Abrechnung.

 

Eingangsbestätigung & Verwendungsnachweise

Für alle Maßnahmen erhält die Jugendleitung nach Einreichung des Verwendungsnachweises mit allen Anlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Die folgenden Teilnahmelisten musst Du für den Fall einer Prüfung bereit halten, aber nicht mit der Abrechnung einreichen:

Zu beachten sind immer auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen

 

Abrechnung innerhalb von 4 Wochen

Jede Maßnahme muss innerhalb von vier Wochen nach Durchführung abgerechnet werden.

Maßnahmen, die im Dezember stattgefunden haben, müssen spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres abgerechnet sein.

Eine spätere Abrechnung (außerhalb der Vier-Wochen-Frist) kann zur Folge haben, dass Deine Maßnahme vom Regierungspräsidium nicht mehr berücksichtigt wird und Du somit keinen Zuschuss erhältst! Die Formulare für Deine fristgerechten Abrechnungen findest Du in oaseBW.

  • Formular Verwendungsnachweis ausfüllen
  • Lehrgangs- oder Seminarprogramm beifügen
    • Achtung: Anreise, Ankommen, Essenszeiten etc. sind keine anrechenbaren Lehrgangszeiten!
  • Innerhalb der 4-Wochen-Frist über oaseBW abschicken
  • Achtung: Originalbelege sowie Teilnahme- und ggf. Betreuer*innen-Listen 5 Jahre aufbewahren - nicht mitschicken!

Die Teilnahme- und Betreuer*innen-Listen müssen weiterhin ausgefüllt und von Dir (für eventuelle Prüfungen) aufbewahrt, aber nicht abgegeben werden.

 

Noch Fragen?

Eine Bedienungsanleitung für oaseBW haben wir Dir als pdf zum Download hinterlegt:

Manchmal kommt es anders als man denkt. In diesen Fällen werden wir versuchen, auch während des Zuschussjahres Deinen Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Also lass es uns wissen, welche Probleme Du hast. Weitere Fragen, auch zu anderen Förderbereichen, beantworten wir Dir gerne:

LJS(ät)baden-dlrg.de


 


 

Spendenmailing der DLRG-Jugend Baden

Grundlagen:

  • Der Jugend-Anteil der Erlöse aus dem Spendenmailing wird an die Jugendgruppen der Bezirke und Ortsgruppen im Landesverband Baden weitergegeben.
  • Gefördert werden können Veranstaltungen und Anschaffungen für die Jugendarbeit. Nicht gefördert werden können laufende Personalkosten, Versandkosten, Pfandkosten, Mieten, Baumaßnahmen, ähnliche längerfristige Ausgaben sowie alle Maßnahmen, die dem Leitbild der DLRG-Jugend widersprechen.
  • Andere Zuschussmöglichkeiten (Landesjugendplan, Jugendringe u.ä.) sind vorrangig zu nutzen.

Ablauf 2024:

  • Die Gliederungen haben bis November 2023 Anträge für das Jahr 2024 gestellt und im Dezember 2023 die Bescheide über ihre Anträge erhalten.
  • Für 2024 wurde eine Förderquote von 65% der Antragssumme festgelegt, maximal jedoch eine Ausschüttung von 2.600 € pro Gliederung. Diese Zahlen sind davon abhängig, welcher Betrag uns aus dem Spendenmailing zur Verfügung steht und können nächstes Jahr ganz anders sein. 
  • Innerhalb von vier Wochen (!!) nach Durchführung/Anschaffung weist die Gliederung die entsprechenden Ausgaben nach (durch eine tabellarische Übersicht der Ausgaben sowie Rechnungen/Quittungen; Bestellbestätigungen o.ä. reichen nicht aus!); Veranstaltungen, die im Dezember stattfinden, können noch bis spätestens zum 10. Januar des Folgejahres abgerechnet werden, danach ist keine Bezuschussung mehr möglich! Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an die Gliederung.

Ausblick 2025:

Im Laufe der letzten Jahre haben wir festgestellt, dass unser bisheriges System zur Verteilung der Erlöse aus dem Spendenmailing äußerst ineffektiv ist: Trotz des enormen Aufwandes, der damit verbunden ist, erreichen wir lediglich 33 DLRG-Gliederungen der Jugend in Baden, das sind nicht einmal 20%, über 80% unserer Gruppen gehen leer aus. 

Daher wird es ab sofort einen neuen Verteilmechanismus geben, durch welchen die Entscheidung über die Verteilung der Mittel nicht mehr zentralistisch bei uns, also bei der Landesjugend, liegt, sondern in den Händen der Bezirksjugenden, die ja wesentlich näher an den einzelnen Ortsgruppen dran sind. Wie das funktionieren wird, haben wir Dir in folgendem pdf zusammengefasst: Spendenmailing 2025 ff.

Wichtig: Alle Anträge aus dem laufenden Jahr bleiben selbstverständlich bestehen, alle im Rahmen des Spendenmailings 2024 geplanten Veranstaltungen bzw. Anschaffungen können durchgeführt werden und die Zuschüsse werden wie gewohnt ausgezahlt, wenn uns die ordnungsgemäßen Abrechnungen bis allerspätestens zum 10. Januar 2025 (besser: Mitte Dezember 2024) vorliegen.

Beispiele:

Veranstaltungen: Lehrgänge, Ausflüge, Mitarbeiter*innen-Feste, Zeltlager, Trainer-Tage, Infoveranstaltungen, neue Veranstaltungs-Ideen ... Zu den Kosten einer Veranstaltung zählen z.B. Ausgaben für Programm, Eintritte, Honorare, Verbrauchsmaterial, Verpflegung, nicht aber Anschaffungen wie z.B. Zelte und Zubehör, Küchenausstattung oder ähnliches.

Anschaffungen: Zeltlager-Materialien, Trainingsutensilien, Vereinsbekleidung, Spiele, Software für Online-Veranstaltungen, ...

Ausgeschlossen sind: Versand-/Frachtkosten, Pfand, Personalkosten (außer veranstaltungsbezogene Referent*innen-Honorare), laufende Kosten (z.B. Mieten, Beiträge, Zinsen, Versicherungen, ...) sowie Baumaßnahmen (Zuschuss zum Vereinsheim o.ä.).

Hier findet Ihr die Förderrichtlinien 2024 als pdf.

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