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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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JuLeiCa - Hol' sie Dir!

 

Was ist die JuLeiCa?

Die JugendLeiter*inCard (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation, als Qualifikationsnachweis und soll auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die JuLeiCa bürgt für Qualität: Alle, die eine JuLeiCa besitzen, haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (so in Baden-Württemberg mindestens 30 Stunden).

Für die Jugendarbeit gibt es mit der JuLeiCa eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche - ein vergleichbares Qualifikationsinstrument existiert in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

 

Wofür brauche ich die JuLeiCa?

Als Jugendleiter*in engagierst Du Dich ehrenamtlich: Für Deine Tätigkeit kriegst Du in der Regel keinen Cent. Als kleines Dankeschön für Dein Engagement sind daher mit der JuLeiCa auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es speziell bei Dir vor Ort gibt, ist regional unterschiedlich; es reicht von verbilligten Kino-Karten bis hin zu reduzierten Preisen für Geräte von Marken wie Apple, hp und anderen. Mit der JuLeiCa erhältst Du auch eine um 26,- € verbilligte Bahncard der Deutschen Bahn AG, Du kannst kostenlos Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk werden und noch viele Vergünstigungen mehr in Anspruch nehmen. Bundesweit gibt es derzeit über 1.200 Vergünstigungen, die Du alle auch auf juleica.de nachlesen kannst.

Wenn Du als Betreuungskraft bei Maßnahmen der Jugenderholung eingesetzt bist, also bei Ferienfahrten, Zeltlagern oder so, kann Deine Gruppe für Dich Zuschüsse aus dem Landesjugendplan Baden-Württemberg erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Du "mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert" bist; dies kannst Du am einfachsten durch den Besitz einer JuLeiCa nachweisen. Was als „vergleichbar“ gilt, findest Du in den FAQ im Jugendarbeitsnetz

Last, but not least, kannst Du Dich, wenn Du mit einer Jugendgruppe unterwegs bist, als deren Gruppenleitung ausweisen und kommst somit viel einfacher in den Genuss verbilligter Eintrittspreise für Jugendgruppen.

 

Wer bekommt die JuLeiCa?

Die JuLeiCa erhalten alle Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit, die eine Jugendleiter*innen-Ausbildung absolviert haben. Das heißt, Du musst die JuLeiCa-Ausbildung machen, die bei uns in der DLRG-Jugend Baden aus unseren beiden Lehrgänge "JuLeiCa Basic" und "JuLeiCa Plus" besteht. Die aktuellen Termine findest Du auf unserer Lehrgangsseite.

Hast Du diese Lehrgänge auf Landesebene besucht, ist alles ganz einfach, dann liegen die entsprechenden Daten im Landesjugendsekretariat ja vor. Wenn Du Lehrgänge auf Bezirksebene besucht hast, lasse Dir die Teilnahme und die Lehrgangsinhalte von Deinem Bezirksjugendleiter schriftlich bestätigen. Auf der Bestätigung müssen die behandelten Themen und die Anzahl der Unterrichtseinheiten oder der Unterrichtsstunden angegeben sein! Diese Bestätigung lädst Du bei der Antragstellung als pdf hoch.

Wenn Du ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig bist, Deine Ausbildung aber beim Stammverband absolviert hast, gilt folgende Regelung:

Die Lehrgänge zum Ausbildungsassistenten Schwimmen (171) bzw. Rettungsschwimmen (172) in Verbindung mit den Gemeinsamen Grundausbildungsblöcken Methodik/Didaktik (180.1) und Vereins-/Personenbezogen (180.2) beinhalten alle wesentlichen Themen der vom Land Baden-Württemberg festgelegten Inhalte der Jugendleiter*innen-Ausbildung.

Wer mindestens diese Lizenzen erworben hat und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist, kann über die DLRG-Jugend Baden eine JugendLeiter*inCard beantragen. Dies gilt ebenso für alle Lehrscheininhaber*innen (181), Ausbilder*innen Schwimmen (182) bzw. Rettungsschwimmen (183) sowie Multiplikator*innen (191). Dazu lädst Du während der Antragstellung die entsprechenden Nachweise hoch.

Bei einer wiederholten Ausstellung (eine JuLeiCa ist nur drei Jahre gültig!) musst Du den Besuch mindestens eines qualifizierenden Lehrgangs mit mindestens acht Zeitstunden innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen - es spielt hier keine Rolle, welches Thema speziell behandelt wurde, so lange es einen Bezug zur Jugendarbeit hat. Diese acht Stunden müssen nicht am Stück absolviert worden sein, möglich sind z.B. auch vier Veranstaltungen à zwei Stunden zu unterschiedlichen Themen.

NUR BIS ENDE 2024 gilt eine Ausnahmeregelung: Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden.

Es genügt dann mindestens eine klassische Auffrischung im Umfang von 8 Zeitstunden, orientiert an den Bedarfen der Ehrenamtlichen. Die persönliche Eignung wird intensiv durch den Jugendverband oder Jugendring geprüft. Die Jugendverbände bzw. Jugendringe entscheiden, wer für diese Regelung in Frage kommt. Unabhängig davon kann es in Verbänden und Ringen natürlich abweichende, engere, Regelungen geben.

Die Begründung für diese Ausnahmeregelung lautet: Es gab coronabedingt schwierige Jahre. Lücken müssen aufgefüllt werden. Gleichzeitig sind langjährig bewährte Ehrenamtliche aktiv, deren Wissen und Können nicht verloren gehen darf. Diesen Kräften war teilweise bislang nicht bewusst, welchen Nutzen die formale Juleica-Beantragung hat. Für eine begrenzte Übergangszeit hat der Landesjugendring die Möglichkeit geschaffen, diesen formalen Missstand zu heilen.

Ein Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs ist bei jeder Ausstellung der JuLeiCa notwendig. Erste-Hilfe muss regelmäßig (empfohlener Turnus alle zwei Jahre) geübt werden, um im Notfall abrufbar zu sein.

Wie bekomme ich die JuleiCa?

Wenn Du zur DLRG-Jugend Baden gehörst, kommst Du direkt zum Antragsformular, wenn Du diesen Link benutzt: https://juleica-antrag.de/application?t=T103317; hier ist dann als Träger bereits "Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft-Jugend Landesverband Baden" ausgewählt.

Bitte gib beim Ausfüllen des Online-Antrags bei der Frage "Wo hast Du Deine Juleica-Ausbildung absolviert?" als Antwort nur "DLRG-Jugend Baden" und Deine auf Landesebene besuchten Lehrgänge an. Wenn Du Lehrgänge außerhalb der Landesjugend besucht hast, brauchen wir noch eine Teilnahmebestätigung sowie ein Lehrgangsprogramm für die Lehrgänge bzw. die Nachweise über Deine erworbenen Lizenzen von Dir, außerdem natürlich eine EH-Bescheinigung; diese Bestätigungen kannst Du direkt hochladen. Das ist alles!

Dieses Formular landet dann sowohl bei uns als auch direkt bei der ausstellenden Firma. Außerdem musst Du Dein Passbild dort elektronisch hochladen.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica wird dann von uns als Träger geprüft und befürwortet. Und das Beste: Wir als Landesjugend übernehmen die Kosten für Dich!

Wenn Du nicht zur DLRG-Jugend Baden gehörst, registrierst Du Dich auf der Juleica-Seite und füllst dort das Antragsformular online aus, dann läuft das Verfahren über die Organisation, für die Du ehrenamtlich tätig bist.

 

Und wenn meine JuLeiCa abgelaufen ist?

Dann beantragst Du auf dem selben Wege eine neue; eine Verlängerung ist leider nicht möglich.

Voraussetzung hierfür ist, dass Du innerhalb der letzten drei Jahre vor der erneuten Beantragung Weiterbildungen im Umfang von mindestens acht Stunden besucht hast. 

Wenn diese bei der DLRG-Jugend oder dem Landesverband Baden stattgefunden haben, nenne in der Beantragung bitte auch Titel und Datum der Lehrgänge bzw. des Lehrgangs. Wenn es eine externe Weiterbildung war, lade bitte eine Teilnahmebescheinigung hoch, aus der Titel, Dauer und Themen des Seminars hervorgehen.

 

Noch Fragen?

Dann kontaktiere einfach unseren Bildungsreferenten Jo im Landesjugendsekretariat! Oder schau unter www.juleica.de nach.

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