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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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1. Anmeldung

Anmeldungen müssen spätestens bis zum Anmeldeschluss online erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt, sofern noch freie Plätze vorhanden sind; mit dem Versand der Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Sollte der Lehrgang bereits ausgebucht sein, wird die angemeldete Person ebenfalls per E-Mail informiert und auf eine Warteliste gesetzt.

Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt und das Einverständnis mit der Speicherung personenbezogener Daten zum internen Gebrauch erteilt.

2. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag wird per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen. Über den bevorstehenden Einzug informieren wir den Anmeldenden vorab per Mail; sollte dieser nicht der Kontoinhaber sein, liegt es in der Verantwortung des Anmeldenden, diese Nachricht an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Sollte das Konto keine Deckung aufweisen und eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, müssen wir diese Kosten an den Kontoinhaber weiterbelasten.

2.1 Kostenübernahme

Die DLRG-Jugend Baden übernimmt auch im Jahr 2024 für ihre Mitglieder die Teilnahmebeiträge bei den Lehrgängen, bei denen dies in der Ausschreibung angegeben ist; in diesem Falle wird kein Teilnahmebeitrag eingezogen. Diese Förderung bezieht sich ausdrücklich auf die Teilnahme am Lehrgang, explizit nicht auf die Nicht-Teilnahme: Bei Abmeldung vom Lehrgang später als acht Wochen vor Lehrgangsbeginn bzw. Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Teilnahmebeitrag als Ausfallgebühr fällig und vom angegebenen Konto eingezogen (siehe auch Punkt 5).

3. Leistungen

Die angegebenen Teilnahmebeiträge sind gültig bis zum 31.12.2024; Verpflegung und bei mehrtägigen Lehrgängen die Übernachtung in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses sind enthalten.

4. An- und Abreise

Reisekosten werden nicht übernommen. DLRG-Mitglieder können entsprechende Anfragen an ihren Bezirk bzw. ihre Ortsgruppe richten. Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht für Minderjährige wird für diese Zeiten nicht übernommen.

5. Rücktritt von der Anmeldung/Ausfallgebühren

Eine Stornierung der Anmeldung bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Danach wird der volle Teilnahmebeitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird; dies gilt ausdrücklich auch für die Regelung nach Punkt 2.1.

Erfolgt die Absage später als vier Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint die angemeldete Person ohne Abmeldung nicht zur gebuchten Veranstaltung, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

6. Änderungen/Absagen von Lehrgängen

Obwohl wir bemüht sind es zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Wichtige Hinweise

Alle Teilnehmenden unserer Lehrgänge erhalten eine Teilnahmebestätigung, auf der die Inhalte des Lehrgangs angegeben sind.
Eine Freistellung für Lehrgänge sowie für Betreuungspersonen von Freizeiten kann beim Arbeitgeber bzw. der Schule/Ausbildungsstätte beantragt werden; für Bildungsmaßnahmen kann in Baden- Württemberg alternativ auch Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden. Informationen und Online-Antrag hierzu unter https://baden.dlrg-jugend.de/service/bildungszeit/

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bilder und Videoaufnahmen, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, in unseren Publikationen und auf unseren Online-Auftritten verwendet werden können. Der/Die Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er/sie – bzw. bei Minderjährigen ein/e Erziehungsberechtigte/r – nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn in Textform widersprochen hat.

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