Wenn Du eine Aus- oder Weiterbildung für Deine ehrenamtliche Arbeit absolvierst, bieten sich mit dem Bildungszeitgesetz und dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zwei Möglichkeiten der Freistellung. Prüfe daher, ob für Dich eine Freistellung vom Arbeitgeber durch eines der beiden Gesetze möglich ist.
| Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (weitere Infos) |
Freistellungsanspruch- bis zu 5 Tagen Bildungszeit pro Kalenderjahr
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
| Freistellungsanspruch- bis zu 10 Tagen pro Kalenderjahr
Entgeltfortzahlung steht im Ermessen des Arbeitgebers
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Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs- Für Aus- und Fortbildungen im Ehrenamt
- Nicht für Tätigkeiten als Betreuer*in oder Leiter*in
- Der Anbieter der Bildungsmaßnahme muss nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt sein. (Als DLRG-Jugend Baden sind wir das.)
Voraussetzung ist 6h durchschnittliche Unterrichtszeit pro Tag
| Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs - Betreuungstätigkeit bei Kinder- und Jugendfreizeiten
- Leitungstätigkeit bei internationalen Jugendbegegnungen
- Lehrgänge zum Erwerb der Juleica
- Aus- und Fortbildungen in der ehrenamtlichen Jugendarbeit
Keine zeitlichen Vorgaben
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Voraussetzung der Inanspruchnahme- Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Beamte und Richter des Landes mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens 12 Monaten bestehen | Voraussetzung der Inanspruchnahme- alle Beschäftigte ab 16 Jahren, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen mit Arbeitgebersitz im Baden-Württemberg.
Voraussetzung ist ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit |
Antragsverfahren- zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Du beantragst die Bildungszeit direkt bei Deinem Arbeitgeber. Dafür wird dieses Antragsformular empfohlen. Am besten legst Du ihm dabei gleich eine Ausschreibung des Lehrgangs vor, den Du besuchen möchtest.
Dein Antrag muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht sein. Der Arbeitgeber muss über den Antrag innerhalb von maximal 4 Wochen entscheiden. - Nach dem Bildungsurlaub legst Du Deinem Arbeitgeber unaufgefordert eine Teilnahmebestätigung vor.
| Antragsverfahren - über das Online-Office der DLRG-Jugend Baden: Du schickst uns die notwendigen Daten über das Antragsformular und wir stellen den Antrag auf Freistellung für Dich bei Deinem Arbeitgeber.
Antrag ist ca. 6 Wochen vor der geplanten Freistellung bei der DLRG-Jugend Baden einzureichen.
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Du hast noch Fragen? Schreib unserer Geschäftsstelle.