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Zuschuss für Pädagogische Betreuende bei Jugenderholungsmaßnahmen

(Heimfreizeiten/Zeltlager, Jugendgruppenfahrten*, Ski-/Segelfreizeiten, Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten)
*   Jugendgruppenfahrten sind Maßnahmen, bei denen die Gruppe zu Fuß, mit dem Boot oder mit dem Fahrrad ohne zentralen Aufenthaltsort unterwegs ist.

Der Zuschuss wird für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen gewährt-

Voraussetzungen

  • Dauer: 4-21 Tage (An- und Abreisetag sind jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen)
  • Teilnehmende zwischen 6-26 Jahren
  • Mindestens 5 Personen
  • Betreuer-Relation: 5:1
  • Betreuende müssen folgende Qualifikation nachweisen:
  • eine mindestens 30 Stunden (á 60 Minuten) umfassende ehrenamtliche Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls) und
  • einen auf die Zielgruppe abgestimmten Erste-Hilfe-Kurs (mind. im Umfang der Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Die Grundausbildung umfasst mindestens folgende Inhalte:

  • Rechtsfragen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz)
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Entwicklungsstufen im Kindes- und Jugendalter
  • Gruppenpädagogik & Führungsstile (Rolle der Betreuungsperson)

Selbstverständlich kann die Grundausbildung zusätzliche Themen und Inhalte umfassen. Die Betreuer*innen sollen sich in regelmäßigen Abständen in den aufgeführten Mindestinhalten fortbilden.
Der Nachweis für die Zuschussgewährung erfolgt bei Juleica-Inhaber*innen durch die Juleica-Nummer. Andernfalls sind Unterlagen zur fachlichen Eignung aufzubewahren.

Bis 31.12.2025 werden auch Ausbildungen anerkannt, die nicht alle Inhalte, mindestens aber die Prävention sexualisierter Gewalt beinhalten.

  • Tagessatz: 25 €
    Mit der Gewährung des Festbetrags sind auch die Aufwendungen des Trägers für Jugenderholungseinrichtungen wie die Beschaffung und Reparatur von Zeltlagerausstattungen oder die Ausstattung und Sanierung von Jugendzeltplätzen abgedeckt. Für diesen Zweck dürfen Rücklagen gebildet werden. Der Zuführungsbetrag darf ein Viertel des Zuschusses nicht übersteigen.
  • Kein Antrag notwendig!
  • Abrechnung: Formular V21-1. Die Teilnehmendenliste muss die Jugendgruppe für Prüfungszwecke aufbewahren!

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