Aktuelle Info: Während des aktuellen Lockdowns, also vorläufig bis mindestens zum 31. Januar 2021, sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nicht möglich. Entsprechend gelten auch die unten genannten Hinweise während dieser Zeit nur eingeschränkt. Wir informieren Euch hier, sobald es Änderungen gibt.
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann Jugendarbeit weitergehen. Anders als gewohnt, klar; eingeschränkt, so wie alles zur Zeit; und nur unter Einhaltung der mittlerweile gängigen Abstands- und Hygieneregeln, selbstverständlich!
Was wie wo erlaubt ist, regelt die Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit des Landes Baden-Württemberg. Hier findet Ihr die jeweils aktuell gültige Version.
Bei Fragen dazu helfen Euch die Expert*innen des...