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Freistellung für Ehrenamtliche

Veröffentlicht: 03.06.2026
Autor: Martina Schulz

Durchblick zum Bildungszeitgesetz und zum Freistellungsanspruch Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit

Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit ist unverzichtbar – und braucht entsprechende Möglichkeiten  zur Freistellung von Arbeit oder Ausbildung. Seit 2007 regelt das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ in Baden-Württemberg diese Form von Freistellung. Der Beitrag des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V. beschreibt euren Rechtsanspruch und erklärt den Unterschied zum Bildungszeitgesetz, auch mit Blick auf das Thema Lohnfortzahlung: Freistellung für Ehrenamtliche: Info LJRing Ba-Wü

Auch wir haben auf unserer Homepage dazu Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung, klick Dich doch mal hin: Bildungszeit & Freistellung
 

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