Durchblick zum Bildungszeitgesetz und zum Freistellungsanspruch Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit ist unverzichtbar – und braucht entsprechende Möglichkeiten zur Freistellung von Arbeit oder Ausbildung. Seit 2007 regelt das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ in Baden-Württemberg diese Form von Freistellung. Der Beitrag des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V. beschreibt euren Rechtsanspruch und erklärt den Unterschied zum Bildungszeitgesetz, auch mit Blick auf das Thema Lohnfortzahlung: Freistellung für Ehrenamtliche: Info LJRing Ba-Wü
Auch wir haben auf unserer Homepage dazu Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung, klick Dich doch mal hin: Bildungszeit & Freistellung