Spendenmailing der DLRG-Jugend Baden
Grundlagen:
- Der Jugend-Anteil der Erlöse aus dem Spendenmailing wird an die Jugendgruppen der Bezirke und Ortsgruppen im Landesverband Baden weitergegeben.
- Gefördert werden können Veranstaltungen und Anschaffungen für die Jugendarbeit. Nicht gefördert werden können laufende Personalkosten, Mieten, Baumaßnahmen, ähnliche längerfristige Ausgaben sowie alle Maßnahmen, die dem Leitbild der DLRG-Jugend widersprechen.
- Andere Zuschussmöglichkeiten (Landesjugendplan, Jugendringe u.ä.) sind vorrangig zu nutzen.
Ablauf:
- Die Gliederungen konnten bis zum 31.03.2022 online einen Antrag stellen. Diese Frist ist für dieses Jahr leider abgelaufen.
- Ein Gremium des Landesjugendvorstandes legt anhand des vorliegenden Antragsvolumens fest, welche Maßnahmen mit welchem Prozentsatz gefördert werden können. Die antragstellenden Gliederungen werden hierüber bis Ende April 2022 informiert.
- Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung/Anschaffung weist die Gliederung die entsprechenden Ausgaben nach. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an die Gliederung.
Beispiele:
Veranstaltungen: Lehrgänge, Ausflüge, Mitarbeiter*innen-Feste, Zeltlager, Trainer-Tage, Infoveranstaltungen, neue Veranstaltungs-Ideen ...
Anschaffungen: Zeltlager-Materialien, Trainingsutensilien, Vereinsbekleidung, Spiele, Software für Online-Veranstaltungen, ...
Ausgeschlossen sind: Personalkosten (außer veranstaltungsbezogene Referent*innen-Honorare), laufende Kosten (z.B. Mieten, Beiträge, Zinsen, Versicherungen, ...) sowie Baumaßnahmen.
Ende des Jahres freuen uns auf Eure neuen Ideen für 2023.
Der Landesjugendplan wird neu geregelt
Zur Zeit sind keine Anträge und keine Abrechnungen möglich!
Zum 1. Januar 2022 wurde die neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan Baden-Württemberg in Kraft gesetzt. Damit ist die bisherige Verwaltungsvorschrift nicht mehr gültig und auch alle bisher verwendeten Formulare sind nicht mehr aktuell.
Momentan werden zusammen mit dem Sozialministerium neue Formulare entwickelt und noch offene Fragen zur Umsetzung geklärt. So lange dieser Prozess noch läuft, raten wir davon ab, Anträge zu stellen oder Verwendungsnachweise einzureichen, weil Ihr die Arbeit nach der Umstellung des Verfahrens ansonsten womöglich doppelt habt.
Es wird Euch trotzdem kein Geld verloren gehen, da alle Anträge und Verwendungsnachweise nach der Umstellung noch eingereicht werden können - auch für Veranstaltungen, die jetzt schon stattfinden!
Die wichtigsten Neuerungen
Wie bereits mehrfach angekündigt, wird es neben Änderungen im Verfahren auch inhaltliche Neuerungen geben. Die wichtigsten für uns sind:
- Es gibt keine spezielle Förderung für Zelte, Zeltmaterial und Zeltreparaturen mehr. Stattdessen wird der Förderbetrag für pädagogische Betreuungspersonen bei Jugenderholungsmaßnahmen erhöht werden; aus 25% dieser Gelder dürfen Rücklagen gebildet werden, die dann zur Anschaffung von (beispielsweise) Zelten genutzt werden können.
- Jugenderholungsmaßnahmen (Freizeiten, Zeltlager): Der Betreuungsschlüssel wird auf 5:1 (bisher: 11:1) gesenkt, die Mindestdauer auf vier Tage (bisher: 5). Jede Betreuungsperson muss für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein!
Über alles Weitere informieren wir Euch, sobald der Umstellungsprozess abgeschlossen ist. Wenn Ihr vorher irgendwelche Fragen habt, schreibt eine Mail an LJS(AT)baden-dlrg.de.