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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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Landesjugendplan: Wie bekomme ich Geld in meine Jugendkasse?

 

Was ist der Landesjugendplan?

Der Landesjugendplan ist ein finanzieller Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für verschiedene Veranstaltungen von Jugendgruppen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Jugendgruppe über eine eigenständige, selbst verwaltete Kasse verfügt!

Alle Vorgänge zum Landesjugendplan (Abrechnung und ggf. vorherige Beantragung) werden über das Online-Portal oaseBW erledigt.

Als Zugang zu oaseBW benötigst Du einen AuthCode. Diesen haben wir allen DLRG-Jugendgruppen in Baden-Württemberg per Mail zugeschickt. Falls Du keinen bekommen hast, schreibe bitte an Tina im Landesjugendsekretariat Baden unter LJS(ÄT)baden-dlrg.de.

 

Einige der wichtigsten Fördertöpfe

Für folgende Aktivitäten und Veranstaltungen Deiner Jugendgruppe gibt es Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg:

Durch Anklicken der nachfolgend aufgelisteten Fördertöpfe erhältst Du weitere Informationen.

Achtung: Für 2023 kann nochmal ein Corona-Sonderzuschuss in Höhe von 5 Euro pro Tag und Teilnehmenden abgerechnet werden. Infos dazu findest Du hier:

 

Antragstellung

Für Lehrgänge, Seminare und pädagogische Betreuer*innen müssen keine Anträge gestellt werden.

⇒ Abgabetermin für Anträge auf Zuschüsse für Seminare Sucht und Prävention ist der 1. Dezember des VORjahres der Durchführung(Das heißt also: Für Maßnahmen in 2024 müssen die Anträge bis zum 01.12.2023 gestellt werden!)

⇒ Anträge auf Zuschüsse für die Teilnahme von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien bei Freizeiten (Jugenderholungsmaßnahmen) stellst Du bitte 6 Wochen vor Beginn der Freizeit.

► Alle Maßnahmen müssen innerhalb von vier Wochen nach Durchführung direkt abgerechnet werden (siehe Punkt "Abrechnung"). 

Alle Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen aus dem Landesjugendplan findest Du unter oaseBW. Über dieses Portal erfolgt auch die Antragstellung und Abrechnung.

 

Eingangsbestätigung & Verwendungsnachweise

Für alle Maßnahmen erhält die Jugendleitung nach Einreichung des Verwendungsnachweises mit allen Anlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Die folgenden Teilnahmelisten musst Du für den Fall einer Prüfung bereit halten, aber nicht mit der Abrechnung einreichen:

Zu beachten sind immer auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen

 

Abrechnung

Jede Maßnahme muss innerhalb von vier Wochen nach Durchführung abgerechnet werden. Auch hierfür findest Du die Formulare in oaseBW, hierüber erfolgt auch die Abrechnung.

  • Formular Verwendungsnachweis ausfüllen
  • Lehrgangs- oder Seminarprogramm beifügen
  • Innerhalb der 4-Wochen-Frist über oaseBW abschicken
  • Achtung: Originalbelege sowie Teilnahme- und ggf. Betreuer*innen-Listen 5 Jahre aufbewahren - nicht mitschicken!

Die Teilnahme- und Betreuer*innen-Listen müssen weiterhin ausgefüllt und von Dir (für eventuelle Prüfungen) aufbewahrt, aber nicht abgegeben werden.

 

Noch Fragen?

Folgende Hilfestellungen haben wir Dir als pdf zum Download zusammengestellt:

Manchmal kommt es anders als man denkt. In diesen Fällen werden wir versuchen, auch während des Zuschussjahres Deinen Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Also lass es uns wissen, welche Probleme Du hast. Weitere Fragen, auch zu anderen Förderbereichen, beantworten wir Dir gerne:

LJS(ät)baden-dlrg.de



 

Spendenmailing der DLRG-Jugend Baden

 

Grundlagen:

  • Der Jugend-Anteil der Erlöse aus dem Spendenmailing wird vollständig an die Jugendgruppen der Bezirke und Ortsgruppen im Landesverband Baden weitergegeben.

  • Gefördert werden können Veranstaltungen und Anschaffungen für die Jugendarbeit. Nicht gefördert werden können laufende Personalkosten, Versandkosten, Pfandkosten, Mieten, Baumaßnahmen, ähnliche längerfristige Ausgaben sowie alle Maßnahmen, die dem Leitbild der DLRG-Jugend widersprechen.

  • Andere Zuschussmöglichkeiten (Landesjugendplan, Jugendringe u.ä.) sind vorrangig zu nutzen.

 

Ablauf 2023:

  • Die Gliederung haben bis November 2022 Anträge für das Jahr 2023 gestellt und im Dezember 2022 die Bescheide über ihre Anträge erhalten.
  • Für 2023 wurde eine Förderquote von 50% der Antragssumme festgelegt, maximal jedoch eine Ausschüttung von 2.000 € pro Gliederung. Diese Zahlen sind davon abhängig, welcher Betrag uns aus dem Spendenmailing zur Verfügung steht und können nächstes Jahr ganz anders sein. Für 2024 rechnen wir mit einem deutlich geringeren Betrag.
  • Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung/Anschaffung weist die Gliederung die entsprechenden Ausgaben nach (durch eine tabellarische Übersicht der Ausgaben sowie Rechnungen/Quittungen; Bestellbestätigungen o.ä. reichen nicht aus!). Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an die Gliederung.

  • Im Herbst 2023 wird voraussichtlich eine neue Antragsrunde für das Jahr 2024 starten. Hierüber werden alle unsere Gliederungen vorab informiert.

 

Beispiele für Anträge aus dem Spendenmailing:

Veranstaltungen: Lehrgänge, Ausflüge, Mitarbeiter*innen-Feste, Zeltlager, Trainer-Tage, Infoveranstaltungen, neue Veranstaltungs-Ideen ... Zu den Kosten einer Veranstaltung zählen z.B. Ausgaben für Programm, Eintritte, Verbrauchsmaterial, Verpflegung, nicht aber Anschaffungen wie z.B. Zelte und Zubehör, Küchenausstattung oder ähnliches.

Anschaffungen: Zeltlager-Materialien, Trainingsutensilien, Vereinsbekleidung, Spiele, Software für Online-Veranstaltungen, ...

 

Ausgeschlossen sind:

Versand-/Frachtkosten, Pfand, Personalkosten (außer veranstaltungsbezogene Referent*innen-Honorare), laufende Kosten (z.B. Mieten, Beiträge, Zinsen, Versicherungen, ...) sowie Baumaßnahmen.

 

 

 

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