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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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Landesjugendplan: Wie bekomme ich Geld in meine Jugendkasse?

 

Was ist der Landesjugendplan?

Der Landesjugendplan ist ein finanzieller Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für verschiedene Veranstaltungen von Jugendgruppen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Jugendgruppe über eine eigenständige, selbst verwaltete Kasse verfügt!

Alle Vorgänge zum Landesjugendplan (Abrechnung und ggf. vorherige Beantragung) werden über das Online-Portal oaseBW erledigt.

Als Zugang zu oaseBW benötigst Du einen AuthCode. Diesen haben wir allen DLRG-Jugendgruppen in Baden-Württemberg per Mail zugeschickt. Falls Du keinen bekommen hast, schreibe bitte an Tina im Landesjugendsekretariat Baden unter LJS(ÄT)baden-dlrg.de.

 

Einige der wichtigsten Fördertöpfe

Für folgende Aktivitäten und Veranstaltungen Deiner Jugendgruppe gibt es Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg:

Durch Anklicken der nachfolgend aufgelisteten Fördertöpfe erhältst Du weitere Informationen.

Zur Unterscheidung zwischen der Ausbildung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit (Jugendgruppenleiterlehrgänge) und Seminaren (Themenorientierte Bildungsmaßnahmen) dient folgende Tabelle:

Checkliste 

 

Antragstellung

Für Lehrgänge, Seminare und pädagogische Betreuer*innen müssen keine Anträge gestellt werden.

⇒ Anträge auf Zuschüsse für die Teilnahme von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien bei Freizeiten (Jugenderholungsmaßnahmen) stellst Du bitte 6 Wochen vor Beginn der Freizeit.

► Alle Maßnahmen müssen innerhalb von vier Wochen nach Durchführung direkt abgerechnet werden (siehe Punkt "Abrechnung"). 

Alle Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen aus dem Landesjugendplan findest Du unter oaseBW. Über dieses Portal erfolgt auch die Antragstellung und Abrechnung.

 

Eingangsbestätigung & Verwendungsnachweise

Für alle Maßnahmen erhält die Jugendleitung nach Einreichung des Verwendungsnachweises mit allen Anlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Die folgenden Teilnahmelisten musst Du für den Fall einer Prüfung bereit halten, aber nicht mit der Abrechnung einreichen:

Zu beachten sind immer auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen

 

Abrechnung innerhalb von 4 Wochen

Jede Maßnahme muss innerhalb von vier Wochen nach Durchführung abgerechnet werden.

Maßnahmen, die im Dezember stattgefunden haben, müssen spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres abgerechnet sein.

Eine spätere Abrechnung (außerhalb der Vier-Wochen-Frist) kann zur Folge haben, dass Deine Maßnahme vom Regierungspräsidium nicht mehr berücksichtigt wird und Du somit keinen Zuschuss erhältst! Die Formulare für Deine fristgerechten Abrechnungen findest Du in oaseBW.

  • Formular Verwendungsnachweis ausfüllen
  • Lehrgangs- oder Seminarprogramm beifügen
    • Achtung: Anreise, Ankommen, Essenszeiten etc. sind keine anrechenbaren Lehrgangszeiten!
  • Innerhalb der 4-Wochen-Frist über oaseBW abschicken
  • Achtung: Originalbelege sowie Teilnahme- und ggf. Betreuer*innen-Listen 5 Jahre aufbewahren - nicht mitschicken!

Die Teilnahme- und Betreuer*innen-Listen müssen weiterhin ausgefüllt und von Dir (für eventuelle Prüfungen) aufbewahrt, aber nicht abgegeben werden.

 

Noch Fragen?

Eine Bedienungsanleitung für oaseBW haben wir Dir als pdf zum Download hinterlegt:

Manchmal kommt es anders als man denkt. In diesen Fällen werden wir versuchen, auch während des Zuschussjahres Deinen Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Also lass es uns wissen, welche Probleme Du hast. Weitere Fragen, auch zu anderen Förderbereichen, beantworten wir Dir gerne:

LJS(ät)baden-dlrg.de


 


 

Spendenmailing

Das Spendenmailing 2024 ist abgeschlossen; Abrechnungen waren bis zum 10.01.2025 möglich.

Für 2025 wird es einen neuen Verteilmechanismus geben, durch welchen die Entscheidung über die Verteilung der Mittel nicht mehr zentralistisch bei der Landesjugend liegt, sondern in den Händen der Bezirksjugenden, die ja wesentlich näher an den einzelnen Ortsgruppen dran sind.

Dazu hat der Landesjugendrat 2/2024 beschlossen, unseren Anteil Erlöse aus dem Spendenmailing nach dem Verhältnis der Stimmen aus dem Stimmschlüssel des Landesjugendtags auf die Bezirksjugenden und die Landesjugend der DLRG-Jugend Baden (nach besetzten Positionen zum 31.12.) aufzuteilen; diese Auszahlungen sollen für die Jugendarbeit in den Gliederungen verwendet werden. Die Auszahlung soll im ersten Quartal des Folgejahres vorgenommen werden.

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