Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
Zuschuss zur Teilnahme an einer Jugenderholungsmaßnahme für finanziell schwächer Gestellte
Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien soll ein Erholungsaufenthalt oder eine Jugendgruppenfahrt ermöglicht werden.
1. Schritt: Die Familie füllt den Antrag A22-1 auf oaseBW aus und gibt ihn unterschrieben beim Veranstalter der Maßnahme ab. Auf dieses Formular kann die Familie direkt ohne Anmeldung über den Button auf der Startseite zugreifen.
Das Formular „A22-1“ kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Am Ende des Ausdrucks wird ein Code mit eingedruckt. Mit diesem Code kann der A22-1 später dem Verwendungsnachweis V22-1 zugeordnet werden und Du musst die Daten nicht erneut einpflegen.
Hinweis: An dieser Stelle entscheidet der Veranstalter, ob die Familie tatsächlich förderwürdig ist und der Antrag in den Sammelantrag des Veranstalters einfließt. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu leisten. Dieser muss nicht finanzieller Natur sein, sondern kann auch materiell erfolgen, z.B. durch Bereitstellung von Zelt oder Schlafsack usw.
Als mögliches Kriterium empfehlen der Landesjugendring und die Baden-Württembergische Sportjugend zur Orientierung, dass als finanziell schwächer gestellt gilt, wer 60% oder weniger eines durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens (netto) nach den letzten veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2019 zur Verfügung hat (Definition für relative Armut):
- 60% von monatlich 3.572 € für eine Familie* mit einem Kind, d.h. 2.143 €
- 60% von monatlich 3.968 € für eine Familie mit zwei Kindern, d.h. 2.381 €
- 60% von monatlich 3.787 € eine Familie mit drei und mehr Kindern, d.h. 2.272 €
* Familie umfasst in der Statistik: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende.
2. Schritt: Der Veranstalter der Maßnahme meldet sich auf oaseBW an und stellt den Sammelantrag A22. Dort fasst man die Daten der Einzelanträge zusammen. Der Veranstalter sendet den Sammelantrag A22 an die Verbandszentrale.
Voraussetzungen
- Dauer: 4-21 Tage (An- und Abreisetag sind jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen)
- Teilnehmende zwischen 6-26 Jahren
- Mindestens 5 Personen
- Tagessatz: 25 €
Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass auch die Jugendgruppe einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der oder des Teilnehmenden erbringt. Der angemessene eigene Beitrag muss nicht finanzieller Art sein. Er muss sich aber direkt an den zu Fördernden richten. Er kann beispielsweise auch sein:
- Kostenlose Ausleihe von Campingmaterial, Bekleidung, Sportgeräte etc.,
- Sachspenden,
- Reduzierung des Teilnahmebeitrags und Weitergabe an die Antragstellenden. Der Zuschuss kann auch in geringerer Höhe beantragt werden, wenn der Zuschuss die Höhe des Teilnahmebeitrags übersteigen würde.
- Antrag: Formular A22-1 (Erziehungsberechtigte an Jugendgruppe)
- Antrag A22 (Jugendgruppe an Verbandszentrale (6 Wochen vor der Maßnahme!!)
- Abrechnung V22-1 (Jugendgruppe an Verbandszentrale) innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme. Die Teilnehmendenliste muss die Jugendgruppe für Prüfungszwecke aufbewahren!