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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Baden findest du hier .

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Wer entscheidet in der DLRG-Jugend Baden?

Für die verbandliche Arbeit, die Entscheidungsfindung und die Festlegung von Strategien gibt es einen Vorstand und verschiedene Kontrollgremien, in denen die Basisgliederungen an den Entscheidungen ihres Verbandes mitwirken können. Die Gremien und ihre Aufgaben sind in der Landesjugendordnung (LJO) festgeschrieben.

Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Er findet in der Regel alle drei Jahre statt. Die Mitglieder des Landesjugendtages sind Delegierte aus den Basisgliederungen.

Der Landesjugendtag wählt die Mitglieder des Landesjugendvorstandes. Es werden grundsätzliche Themen diskutiert und die strategische Ausrichtung der Landesjugend für die kommenden drei Jahre festgelegt. Mehr zum Landesjugendtag

Landesjugendrat

Der Landesjugendrat ist zwischen den Landesjugendtagen das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Der Landesjugendrat trifft sich mindestens einmal pro Jahr. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendrates sind die Bezirksjugendleiter/Bezirksjugendleiterinnen und die Mitglieder des Landesjugendvorstandes.

Der Landesjugendrat trifft allgemeine Entscheidungen zur Arbeit des Landesjugendverbandes. Zum Beispiel verabschiedet er jährlich den Haushaltsplan und bestimmt damit die inhaltliche Arbeit.

Landesjugendvorstand

Der Landesjugendvorstand der DLRG-Jugend Baden setzt sich zusammen aus: - dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, den bis zu sechs stellvertretenden Vorsitzenden, dem Ressortleiter Finanzen/der Ressortleiterin Finanzen, dem Leiter des Landesjugendsekretariats/der Leiterin des Landesjugendsekretariats und dem Bildungsreferenten/der Bildungsreferentin. Der Vorstand ist für die inhaltliche Arbeit verantwortlich. Er kümmert sich um die Planung und Organisation der Aktivitäten und Projekte des Landesjugend. Unterstützt wird er dabei von den hauptamtlichen Mitarbeitern des Landesjugendsekretariates

Der Landesjugendvorstand führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt. Darin wird unter anderem die Betreuung von beständigen Aufgabengebieten wie Bildung, Freizeiten, Kindergruppenarbeit, Schwimmen, Retten und Sport, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und andere definiert.

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