... für die Jugendarbeit
Seit dem 23.08.2021 gilt die neue "Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit" (Corona-VO KJA/JSA) des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Der Focus liegt nun nicht mehr auf den Inzidenzzahlen, sondern auf den 3G (geimpft, genesen oder getetstet).
Hier die wichtigsten Eckpunkte für Angebote der Jugendarbeit:
1. Gruppengröße
- Angebote können ein-und mehrtägig, mit oder ohne Übernachtung, im Freien oder in geschlossenen Räumen mit maximal 420 getesteten, genesenen oder geimpften Personen stattfinden.
- Angebote ohne 3G sind nur eintägig ohne Übernachtung mit maximal 36 Personen möglich.
2. Abstandsregelung/feste Untergruppen
Es müssen bei allen Angeboten feste Untergruppen gebildet werden. Bei 3G von bis zu 36 Personen, ohne 3G von bis zu 24 Personen.
- Innerhalb der festen Gruppem gibt es dann keine Abstandsregelung.
- Zwischen den einzelnen festen Gruppen, zu anderen Personen und im öffentlichen Raum wird ein Mindestabstand von 1,5m empfohlen.
3. Masken müssen nicht getragen werden
- in festen Gruppen, während kein Kontakt zu Dritten besteht,
- in Übernachtungsräumen,
- im Freien, wenn die Abstandsempfehlung eingehalten werden kann.
4. Test/3G
- Für Geimpfte und Genesene reicht der einmalige Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Getestete Personen müssen zu Beginn des Angebots einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden Test vorlegen.
- In Beherbungsbetrieben muss alle 3 Tage ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden.
- Bei Angeboten bis zu 5 Tagen Dauer genügt ein aktueller Testnachweis zu Beginn.
- Ab 6 Tagen Dauer müssen pro Woche 2 Tests an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen nachgewiesen werden. Der letzte für das Angebot erforderliche Test muss 72 Stunden vor Angebotsende vorliegen.
5. Sonstiges
- Selbstversorgung ist unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften möglich.
- Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden; bei Übernachtungsangeboten außerdem ein Präventions- und Ausbruchsmanagement. (Eine Vorlage als Download gibt es beim KJR Esslingen.)
- Es müssen Daten zur Kontaktnachverfolgung erhoben werden.
6. Noch Fragen?
Der Landesjugendring hat eine Corona-Sonderseite mit einem ausführlichen FAQ.
Die Corona-VO KJA/JSA findet Ihr hier.