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Aktuelle Corona-Regeln

Veröffentlicht: 24.08.2021
Autor: Joachim Straub

... für die Jugendarbeit

Seit dem 23.08.2021 gilt die neue "Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit" (Corona-VO KJA/JSA) des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Der Focus liegt nun nicht mehr auf den Inzidenzzahlen, sondern auf den 3G (geimpft, genesen oder getetstet).

Hier die wichtigsten Eckpunkte für Angebote der Jugendarbeit:

1. Gruppengröße

  • Angebote können ein-und mehrtägig, mit oder ohne Übernachtung, im Freien oder in geschlossenen Räumen mit maximal 420 getesteten, genesenen oder geimpften Personen stattfinden.
  • Angebote ohne 3G sind nur eintägig ohne Übernachtung mit maximal 36 Personen möglich.

2. Abstandsregelung/feste Untergruppen

Es müssen bei allen Angeboten feste Untergruppen gebildet werden. Bei 3G von bis zu 36 Personen, ohne 3G von bis zu 24 Personen. 

  • Innerhalb der festen Gruppem gibt es dann keine Abstandsregelung.
  • Zwischen den einzelnen festen Gruppen, zu anderen Personen und im öffentlichen Raum wird ein Mindestabstand von 1,5m empfohlen.

3. Masken müssen nicht getragen werden

  • in festen Gruppen, während kein Kontakt zu Dritten besteht,
  • in Übernachtungsräumen,
  • im Freien, wenn die Abstandsempfehlung eingehalten werden kann. 

4. Test/3G

  • Für Geimpfte und Genesene reicht der einmalige Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
  • Getestete Personen müssen zu Beginn des Angebots einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden Test vorlegen. 
  • In Beherbungsbetrieben muss alle 3 Tage ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden.
  • Bei Angeboten bis zu 5 Tagen Dauer genügt ein aktueller Testnachweis zu Beginn.
  • Ab 6 Tagen Dauer müssen pro Woche 2 Tests an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen nachgewiesen werden. Der letzte für das Angebot erforderliche Test muss 72 Stunden vor Angebotsende vorliegen.

5. Sonstiges

  • Selbstversorgung ist unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften möglich.
  • Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden; bei Übernachtungsangeboten außerdem ein Präventions- und Ausbruchsmanagement. (Eine Vorlage als Download gibt es beim KJR Esslingen.)
  • Es müssen Daten zur Kontaktnachverfolgung erhoben werden.

6. Noch Fragen?

Der Landesjugendring hat eine Corona-Sonderseite mit einem ausführlichen FAQ.

 

Die Corona-VO KJA/JSA findet Ihr hier.

 

 

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