Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat Neuigkeiten zur JuLeiCa veröffentlicht:
1. Wenn Deine JuLeiCa in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben sollte oder verlieren würde, wird sie bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert, auch ohne dass Du dafür eine weitere Fortbildung besucht hast (was derzeit ja nicht möglich ist). Eine entsprechende Bestätigung wird vom DBJR entwickelt und soll Mitte/Ende Mai vorliegen.
2. JuLeiCa-Grundausbildungen können ab sofort teilweise, JuLeiCa-Weiterbildungen sogar vollständig online durchgeführt werden. Wenn Ihr in Eurer Gliederung ein entsprechendes Angebot plant, werden diese für die JuLeiCa anerkannt und Ihr könnt dafür auch Zuschüsse aus dem Landesjugendplan bekommen.
Alle Infos zur JugendLeiter*innenCard (und welche Vorteile sie Dir bringt) findest Du auf der JuLeiCa-Seite.