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Der Landesjugendplan wird neu geregelt

Veröffentlicht: 19.01.2022
Autor: Joachim Straub

Neue Verwaltungsvorschrift in Kraft - Die wichtigsten Änderungen

Zur Zeit sind keine Anträge und keine Abrechnungen möglich!

Zum 1. Januar 2022 wurde die neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan Baden-Württemberg in Kraft gesetzt. Damit ist die bisherige Verwaltungsvorschrift nicht mehr gültig und auch alle bisher verwendeten Formulare sind nicht mehr aktuell.

Momentan werden zusammen mit dem Sozialministerium neue Formulare entwickelt und noch offene Fragen zur Umsetzung geklärt. So lange dieser Prozess noch läuft, raten wir davon ab, Anträge zu stellen oder Verwendungsnachweise einzureichen, weil Ihr die Arbeit nach der Umstellung des Verfahrens ansonsten womöglich doppelt habt.

Es wird Euch trotzdem kein Geld verloren gehen, da alle Anträge und Verwendungsnachweise nach der Umstellung noch eingereicht werden können - auch für Veranstaltungen, die jetzt schon stattfinden!

Die wichtigsten Neuerungen

Wie bereits mehrfach angekündigt, wird es neben Änderungen im Verfahren auch inhaltliche Neuerungen geben. Die wichtigsten für uns sind:

  • Es gibt keine spezielle Förderung für Zelte, Zeltmaterial und Zeltreparaturen mehr. Stattdessen wird der Förderbetrag für pädagogische Betreuungspersonen bei Jugenderholungsmaßnahmen erhöht werden; aus 25% dieser Gelder dürfen Rücklagen gebildet werden, die dann zur Anschaffung von (beispielsweise) Zelten genutzt werden können.
  • Jugenderholungsmaßnahmen (Freizeiten, Zeltlager): Der Betreuungsschlüssel wird auf 5:1 (bisher: 11:1) gesenkt, die Mindestdauer auf vier Tage (bisher: 5). Jede Betreuungsperson muss für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein!

Die Verwaltungsvorschrift könnt Ihr Euch als pdf herunterladen. Über alles Weitere informieren wir Euch, sobald der Umstellungsprozess abgeschlossen ist. Wenn Ihr vorher irgendwelche Fragen habt, schreibt eine Mail an LJS(AT)baden-dlrg.de

 

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