Aktualisierung April 2022
Infektionsschutzmaßnahmen für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit werden seit dem 03.04.2022 nicht mehr per Verordnung durch das Sozialministerium vorgeschrieben.
Deswegen verschwindet das Corona-Virus nicht, ganz im Gegenteil: Noch haben wir eine hohe Zahl an Infektionen. Ab sofort liegt es in unserer Eigenverantwortung, wie wir uns in der Kinder- und Jugendarbeit vor Covid schützen.
Denn grundsätzlich ist wieder alles erlaubt - die Frage bleibt aber, ob man tatsächlich alles tun muss, nur weil es erlaubt ist ...?
Der Landesjugendring Baden-Württemberg wird gemeinsam mit Landesorganisationen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit Empfehlungen erarbeiten, wie diese Eigenverantwortung mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelebt werden kann. Diese Empfehlungen findet Ihr dann auf der Sonderseite des Landesjugendrings.