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JuLeiCa-Inhaber*innen aufgepasst!

Veröffentlicht: 06.12.2020
Autor: Joachim Straub

Regelungen zur JugendLeiterCard in Corona-Zeiten

Die Juleica ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Deshalb gelten auch für die kommenden Monate einige Sonderregelungen für die Gültigkeit der Juleica und für die Durchführung von Juleica-Aus- und Fortbildungen:

  • JugendLeiterCards, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein), werden automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
    Beispiele: Deine Juleica ist eigentlich bereits am 16. März 2020 ungültig geworden und wurde (aufgrund der Regelungen im Frühjahr 2020) bis zum 31.12.2020 verlängert. Dann verlängert sich die Gültigkeit jetzt erneut bis zum 30.06.2021. Wenn Deine Juleica am 18.02.2021 ungültig wird, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18.08.2021.
    Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
  • Du bekommst zum Ablaufdatum Deiner JuLeiCa ein PDF-Zertifikat zugeschickt, aus dem die neue Gültigkeitsdauer hervorgeht.
  • Wenn Du Deine Juleica verlängern willst, dann ist das auch in 2021 im Rahmen von Online-Fortbildungen möglich. Die Regelungen aus 2020 bleiben erhalten: Verlängerungsausbildungen können also auch komplett als digitale Fortbildung durchgeführt und anerkannt werden. 

Auch für Juleica-Ausbildungen bleiben die Regelungen aus 2020 erhalten: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist aber zwingend notwendig.

Allgemeine Infos zur JugendLeiterCard und ihren Vorteilen findest Du auf juleica.de. Wenn Du Fragen hast, wende Dich gerne an Christina im Landesjugendsekretariat.

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