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Senkung der Teilnehmenden-Betreuenden-Relation bei Kinder- und Jugendfreizeiten

Veröffentlicht: 23.07.2020
Autor: Martina Schulz

Unterstützung durch das Sozialministerium Baden-Württemberg

Wir haben wieder gute Nachrichten für Euch!

Der Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manfred Lucha, sichert in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren die Unterstützung der Ferienangebote und betont dabei die Wichtigkeit dieser Angebote.
Das Sozialministerium senkt die Teilnehmenden-Betreuenden-Relation befristet für die Zeit vom 02.06.2020 bis 31.10.2020  von 11:1 auf bis zu 5:1 ab. Damit können alle, die in diesem Zeitraum Kinder- und Jugendfreizeiten ausgerichtet haben oder noch ausrichten, im Rahmen des üblichen Verfahrens erweiterte Zuschüsse bekommen. So wurde damit für den Mehraufwand an Betreuung bei den Ferienfreizeiten durch die Pandemie-Sondersituation eine gute Lösung gefunden.

Das bedeut also konkret folgenden Betreuerschlüssel:
Bei Erholungsaufenthalten in Heimen und Zeltlagern: 5:1
Bei Jugendgruppenfahrten: 5:1

Alle weiteren Voraussetzungen zur Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen behalten ihre Gültigkeit. Selbstverständlich ist dabei aber immer die Einhaltung der Abstandsregelungen und der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten.


 

 

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