Unterstützung für digitales Lernen und Ausfallkosten
(Update vom 11.05.2020)
Jugendarbeit geht weiter - aber anders als vor Corona. Dankenswerterweise passt auch das Sozialministerium seine Förderungsmöglichkeiten für die Jugendarbeit den veränderten Gegebenheiten an. Die zwei wichtigsten Neuerungen sind:
Zuschüsse für digitale Bildungsangebote
Wenn Ihr Jugendleiterlehrgänge oder Seminare webbasiert durchführt, könnt Ihr dafür Zuschüsse abrechnen; bisher war dies nur für Präsenzangebote möglich. Diese Regelung gilt vorerst für alle Angebote bis zum 30.09.2020.
Ihr findet alle Infos dazu auf unser Sonderseite Corona-Regelungen im Bereich Zuschüsse.
Ausfall- und Stornokosten
Wenn Ihr aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Veranstaltungen absagen musstet und Euch dafür Storno- bzw. Ausfallkosten entstanden sind, wird das Land Baden-Württemberg Euch auch hier finanziell unterstützen. Hierzu gibt es eine Pressemitteilung des Sozialministeriums.
Inzwischen ist geklärt, wie die Beantragung genau ablaufen wird. Ihr findet die Infos auf unser Sonderseite Corona-Regelungen im Bereich Zuschüsse.
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Wenn Ihr zu diesen neuen Förderangeboten des Landes (oder auch zu den bisherigen Zuschussmöglichkeiten) Fragen habt oder weitere Infos benötigt, schreibt uns bitte eine Mail. Wir helfen gerne.