Anerkennung als methodisch-didaktischer Grundblock
Wer bei der Landesjugend die komplette JuLeiCa-Ausbildung ODER den Führungskräftelehrgang absolviert hat, muss in der Ausbildung beim Landesverband Baden keinen methodisch-didaktischer Grundblock mehr belegen.
Unabhängig von den Lehrgängen, die bei der Landesjugend absolviert wurden, musste früher immer die komplette Ausbildung im Stammverband durchlaufen werden, um einen Abschluss zu erhalten. Mittlerweie wird der methodisch-didaktische Grundblock all jenen Teilnehmenden erlassen, die entweder die komplette JuLeiCa-Ausbildung oder den Führungskräftelehrgang bei der Jugend besucht haben.
Diese Regelung betrifft alle Ausbildungen, in denen ein methodisch-didaktischer Grundblock Teil des Ausbildungsrahmenplanes ist, wie z.B. Fachübungsleiter*innen, Ausbildungshelfer*innen, Trainer*in C, Lehrschein ... Nur im Bereich Medizin gilt diese Regelung leider nicht, da hier seitens der Berufsgenossenschaft andere Vorgaben greifen.
Alle, die einen Lehrgang bei der Landesjugend absolviert haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, aus der die Dauer der Bildungsveranstaltung sowie die wesentlichen Inhalte hervorgehen. Darüber hinausgehende Bestätigungen, insbesondere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (ATN), werden von der Landesjugend Baden nicht ausgestellt. Über die Anerkennung der so erworbenenen Bestätigungen entscheiden ggf. die jeweiligen Beauftragten für die Lizenzverlängerung.